Ausschreibung Katamaran-Regatta-Training am 27. + 28.05.2022

  1. Beginn: 27.05.2022, wir treffen uns am Freitag um 10 Uhr auf dem Vereinsgelände des gastgebenden STS e.V. in Surendorf an der Eckernförder Bucht: Zum Kurstrand 11, 24229 Surendorf. Zum leichteren Finden in Google Earth: Etwa 250 m westlich von Nordwind Wassersport e.V. in Surendorf, direkt am Strand.

  2. Die Anreise ist ab Mittwoch, dem 25.05. möglich. Falls das eine oder andere Boot seinen Aufenthalt auf dem STS-Gelände über den 29.05. hinaus verlängern möchte, bitte mit Frank Kranzusch Rücksprache halten und bei der Anmeldung vermerken.

  3. Das hervorragende Segelrevier des STS liegt unmittelbar neben dem Regattagebiet der Kieler Woche. Vor dem Strand verläuft eine breite Flachwasserzone. Die Küste verläuft in Ost-Westrichtung, so dass sowohl bei den vorherrschenden westlichen Winden als auch bei Ostwind sideshore Bedingungen herrschen. Bei Wind aus nördlichen Richtungen gibt es Wellen.

  4. Trainingsinhalte werden u.a. und Trimm, Manövertraining und Kurzwettfahrten sein, unterstützt durch Videoanalysen. Unbedingt Regatta-Uhr mitbringen!

  5. Trainer: Finn Heeg + 2. Trainer/in

  6. Teilnahmeberechtigt: Vereinsmitglieder des STS und CSCM und ihre Crew.

  7. Teilnahmegebühren für – STS- und CSCM-Vereinsmitglieder 40.- €
    für Nichtmitglieder 60.- €
    sind mit der Anmeldung auf das CSCM e.V. Vereinskonto bei der Commerzbank
    IBAN: DE33 1008 0000 0130 6066 00
    BIC: DRESDEFF 100
    zu überweisen.

  8. Anmeldung: Online auf unserer Webseite: Anmeldung Regattatraining

  9. Anmeldeschluss: 01.05.2022.
    Hinweis: Erfahrungsgemäß sind Unterkünfte an der Ostsee relativ schnell ausgebucht. Man sollte daher frühzeitig reservieren/buchen. Ganz in der Nähe des STS befindet sich ein Campingplatz, der auch Stellplätze für Wohnmobile anbietet.

  10. Verpflegung: Freitagabend im benachbarten Strandrestaurant Blossom Beach Blauer Seestern, Samstagnachmittag kleines Kuchenbuffet, Selbstversorgung während der (Mittags-) Pausen.

  11. Die aktuellen Coronaregeln für Schleswig-Holstein findet man unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/coronavirus_node.html

  12. Parken: Auf einer Anhöhe hinter dem Vereinsgelände.

  13. Der Eigner des Katamarans hat vor der Teilnahme eine Bootshaftpflichtversicherung mit inkludiertem Regattarisiko für die Ostsee (Deckungssumme mindestens 2,5 Mio. €) nachzuweisen. Andernfalls ist eine Teilnahme am Regattatraining nicht möglich.

  14. Haftungsausschluss:
    Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, am Regattatraining teilzunehmen oder es fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.
    Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sachund Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch eine Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragen entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalspflichten) sind , beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadensersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadensersatzhaftung auch die eingesetzte Wettfahrtleitung sowie Zeitnehmer und Mitarbeiter- Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF und die Ordnungsvorschriften Regattasegeln sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.
    Urheber- und Bildrechte: Der Teilnehmer überlässt dem Veranstalter entschädigungslos dauerhaft
    sämtliche Rechte an Foto und Filmaufnahmen aller Art von diesem Regattatraining und seinen Sportlern für die sportliche Auswertung.