Segelanweisung für die Vereinsregatten des CSCM

Spezieller Teil 
1. Wettfahrtprogramm 
1.1 Es gibt Wettfahrttage
1.2 Ankündigungssignal zur Wettfahrt am jeweiligen Tag gegeben.

2. Wertung

2.1In die Wertung kommen alle regulären Ergebnisse der Müggelcup-Regatten so wie alle Ergebnisse der Vereinsregatten (klassenoffene Regatten) des CSCM ohne Wertung bleiben die Ergebnisse der 77 Meilen Regatta). Die Ergebnisse der Müggelcupregatten sind dahingehend zu korrigieren, dass nur Katamarane in die Wertung kommen.

2.2  Die Ergebnisse für die Wertung der Vereinsmeistermeisterschaft werden auf den/die Schiffsführer/rerin bezogen.

2.3 Grundlage für die Verrechnung sind die Yardstickzahlen des DSV bzw. die Revieryardstickliste. Bootsführer sind gehalten ihre Boote in entsprechender Konfiguration auszurüsten. Andernfalls steht es dem Regattaleiter frei, einen entsprechenden Yardstickwert für das entsprechende Boot festzulegen.

2.4 es gibt kein Streichergebnis

2.5 Finden zeitgleich zu Regatten die in diese Wertung fallen Ranglistenregatten in der entsprechenden Klasse statt, kann das Ergebnis (gerundet)  der Ranglistenregatta entsprechend dem dort erzielten Ergebnis in die Wertung eingebracht werden. Beispiel: Findet eine Vereinsregatta mit 7 Teilnehmern statt sind entsprechend 7 Punkte zu vergeben. Wenn ein Teilnehmer nun bei  RL-Regatta mit z.B. 21 Teilnehmern segelt und er gewinnt dort, bekommt er ebenfalls 7 Punkte, wird er 10er, wären es 3 Punkte.

2.6 Bei Punktgleichheit entscheidet die Majorität der höchsten Punktzahl. Sollte es auch hier einen Gleichstand geben, entscheidet das Ergebnis des letztens Aufeinandertreffens, sollte es das nicht geben, entscheidet die letzte höhere Wertung.


3. Preise 
3.1 der Erste kriegt den Pokal, die anderen den Applaus der Massen

Allgemeiner Teil 
1. Allgemeines 
1.1 Die Wettfahrten werden nach allen Regeln gesegelt, die es so gibt.
1.2 Werbung: Es ist erlaubt, was nicht verboten ist. Es sollte nur nicht zu hässlich sein.
1.3 In Ergänzung zu den WR -Regel 46- muss bei Regatten der für die Führung eines Bootes Verantwortliche einen für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen […] und gültigen Führerschein besitzen.

2. Sicherheitsbestimmungen 
2.1 Jeder Schiffsführer ist für die richtige seemannschaftliche Führung seines Bootes in jeder Hinsicht selbst verantwortlich. Der Veranstalter haftet in keinerlei Hinsicht (Ergänzung WR 4).
3. Bekanntmachungen an Land 
3.1 Mitteilungen der Wettfahrtleitung oder des Schiedsgerichts erfolgen oder auch nicht. Es gibt kein Schiedsgericht.
3.2 Bekanntmachungen werden bekannt gemacht.
4. Start 
4.1 Gestartet wird am Start
4.2 Boote, die nicht 60 Minuten nach ihrem Startsignal gestartet sind, werden nicht als nicht gestartet gewertet
5. Bahnen 
5.1 Die Bahnmarken sind vorhanden und werden am Tag der Regatta erläutert und gezeigt.

6. Ziel 
Die Ziellinie wird gebildet durch das Ziel

7. Beendigung der Wettfahrt, Zeitbegrenzung 

7.1 Es ist vorbei, wenn es vorbei oder der Wettfahrtleiter dies erklärt.
7.2.Die Wettfahrtleitung kann die Wettfahrt aufgrund besonderer Umstände und Wetterlage vorzeitig beenden.
8. Proteste, Ersatzstrafen 
8.1 Ein Boot, das eine Strafdrehung nach WR 44 oder 31 ausgeführt hat, hat dies gut gemacht.
8.2 Proteste werden nicht verhandelt. Seid fair!
9. Haftungsausschluss
Die Wettfahrtleitung ist für die Eignung der gemeldeten Yachten und Mannschaften nicht verantwortlich. Der CSCM e.V. und die Wettfahrtleitung übernehmen gegenüber den Regattateilnehmern keinerlei Haftung für Unfälle und Schäden aller Art und deren Folgen. Die Yachten müssen zum Zeitpunkt der Regatta haftpflichtversichert sein. 

PS: Aktualisierungen der Segelanweisung werden bei der Steuermannsbesprechung gemacht (oder auch nicht)

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