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Haftungsausschluss: Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an der Vereinsregatta teilzunehmen oder es fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch eine Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragen entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalspflichten) sind , beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadensersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadensersatzhaftung auch die eingesetzte Wettfahrtleitung sowie Zeitnehmer und Mitarbeiter- Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF und die Ordnungsvorschriften Regattasegeln sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. Urheber- und Bildrechte: Der Teilnehmer überlässt dem Veranstalter entschädigungslos dauerhaft sämtliche Rechte an Foto und Filmaufnahmen aller Art von dieser Vereinsregatta und seinen Sportlern für die sportliche Auswertung.