CSCM Regatta-Training am 01. + 02.08.2020

COVID-19:

Coronabedingt ist nach derzeitigem Stand die Anzahl der Teilnehmer auf 10 beschränkt (zuzüglich der beiden Trainer).

Darüber hinaus gilt das Abstandsgebot: Wo immer möglich muss man 1,5 Meter Abstand halten zu Menschen, mit denen man nicht zusammen lebt, auch auf dem Boot. Für den Fall, dass sich zum Anmeldeschluss mehr Segler angemeldet haben sollten , wird die Trainingsgruppe geteilt.  Als gemeinnütziger Verein haben wir den Anordnungen der Senatsverwaltung Folge zu leisten. Wenn es ganz dumm läuft, könnte unser Regattatraining rein theoretisch coronabedingt auch noch abgesagt werden müssen. Wir sind aber zuversichtlich, dass wir wieder eine tolle Veranstaltung haben werden. Andi hat das Trainerboot reserviert und die Genehmigung vom Wasser- und Schifffahrtsamt für unser Regattatraining liegt ebenfalls vor.

Beginn: 01.08.2020, wir treffen uns am Samstag um 10 Uhr auf unserem Vereinsgelände zum Boote aufbauen.

Trainer: Finn Heeg + 2. Trainer

Teilnahmeberechtigt: CSCM-Vereinsmitglieder und ihre Crew.

Unbedingt Regatta-Uhr für das Training von Starts mitbringen!

Teilnahmegebühren:
 – für – CSCM-Vereinsmitglieder 20.- €

 – für Nichtmitglieder 40.- €

sind mit der Anmeldung auf unser Vereinskonto bei der Commerzbank

IBAN: DE33 1008 0000 0130 6066 00

BIC: DRESDEFF 100

zu überweisen.

Anmeldung:  https://terminplaner4.dfn.de/cscm-regattatraining

Anmeldeschluss: 18.07.2020

Verpflegung: Samstagabend gegen 18:30 Uhr durch die Borkenbude, Selbstversorgung während der (Mittags-) Pausen.

Der Eigner des Katamarans hat vor der Teilnahme eine Bootshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mindestens 2,5 Mio. €) nachzuweisen. Andernfalls ist eine Teilnahme am Regattatraining nicht möglich.

Erklärung:

Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, am Regattatraining teilzunehmen oder es fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.

Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch eine Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragen entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalspflichten) sind , beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadensersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadensersatzhaftung auch die eingesetzte Wettfahrtleitung sowie Zeitnehmer und Mitarbeiter- Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF und die Ordnungsvorschriften Regattasegeln sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.

Urheber- und Bildrechte: Der Teilnehmer überlässt dem Veranstalter entschädigungslos dauerhaft sämtliche Rechte an Foto und Filmaufnahmen aller Art von diesem Regattatraining und seinen Sportlern für die sportliche Auswertung.

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