Regatta-Training am 21.+22.07.2018

Wir freuen uns auch in diesem Jahr ein Regatta Training anbieten zu können.

Beginn: 21.07.2018, wir treffen uns am Samstag um 10 Uhr auf unserem Vereinsgelände zum Boote aufbauen.

Trainer: Finn Heeg, Deutschlands bester F18-Steuermann.

Teilnahmeberechtigt:  CSCM-Vereinsmitglieder und ihre Crew.

Zusätzlich gibt es für zwei externe Katamaran-Teams mit ihren Cats die Möglichkeit an unserem Regatta-Training teil zunehmen. Bitte bei unserem Vorstandsvorsitzenden per Email anfragen:

Vorstand@cscm.de

Erfahrungen bei Katamaran-Ranglistenregatten sind hierbei von Vorteil.

Trainingsschwerpunkte werden Starts und Manöver sein. Unbedingt Regatta-Uhr mitbringen!

Anmeldung: Via Raceoffice Formular

Anmeldeschluss: 13.05.2018

Teilnahmegebühren

pro Person 

– für CSCM-Vereinsmitglieder: 20,- €

– für Nichtmitglieder: 40,- €

sind mit der Anmeldung auf unser Vereinskonto bei der Commerzbank

IBAN: DE33 1008 0000 0130 6066 00

BIC: DRESDEFF 100

zu überweisen.

Verpflegung: Samstagabend durch die Borkenbude, Sonntagnachmittag kleines Kuchenbuffet, Selbstversorgung während der (Mittags-) Pausen

Versicherung: Der Eigner des Katamarans hat vor der Teilnahme eine Bootshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mindestens 2,5 Mio. €) nachzuweisen. Andernfalls ist eine Teilnahme am Regattatraining nicht möglich.

Erklärung

Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, am Regattatraining teilzunehmen oder es fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.

Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch eine Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragen entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalspflichten) sind , beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadensersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadensersatzhaftung auch die eingesetzte Wettfahrtleitung sowie Zeitnehmer und Mitarbeiter- Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF und die Ordnungsvorschriften Regattasegeln sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.

Urheber- und Bildrechte: Der Teilnehmer überlässt dem Veranstalter entschädigungslos dauerhaft sämtliche Rechte an Foto und Filmaufnahmen aller Art von diesem Regattatraining und seinen Sportlern für die sportliche Auswertung.

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